Ein großer Schritt voraus
Ablauf des Auslandspraktikums mit dem Euregio-Zertifikat
Rahmenbedingungen
- Das Praktikum dauert in der Regel vier Wochen
- Inhaltlich sollen Bezüge zum Lehrberuf gegeben sein. Bei Fragen zum Ausbildungsplan hilft Ihnen die zuständige Lehraufsicht
- Während des Auslandspraktikums wird Lohn gemäss Lehrvertrag weiterbezahlt, für zusätzliche Kosten gibt es eine Förderung beantragt werden.
- Aller Versicherungen des Heimatlandes gelten weiter, da das Praktikum im Rahmen des Lehrvertrages vereinbart wird. Dennoch sollten Sie sich vorab von Ihrer Versicherungsgesellschaft beraten lassen
- Während des Praktikums wird in der Regel die Berufsfachschule im Heimatland weiter besucht. In besonderen Fällen kann für wenige Tage eine Freistellung bei der zuständigen Berufsfachschule beantragt werden.
So funktioniert es
- Der/die Lernende möchte das Praktikum absolvieren: halten Sie den möglichen Zeitraum fest
- Wenden Sie sich mit dieser Information an Ihre zuständige kantonale Stelle (DOCX / PDF)
- Gemeinsam mit der zuständigen Stelle unterstützen Sie Ihren Lernenden bei der Suche nach einer Praktikumsstelle und ggf. einer Unterkunft
- Schließen Sie ggf. eine Praktikumsvereinbarung mit Ihrem Lernenden und dem aufnehmenden Unternehmen
- Sofern Sie in Vorleistung für die zusätzlichen entstandenen Kosten während des Auslandspraktikums getreten sind, stellen Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung (DOCX / PDF)
- Die Lernenden erstellen einen Praktikumsbericht (DOCX / PDF), der über den Lehrbetrieb bei der zuständige kantonale Stelle einzureichen ist
Ein Praktikumsbetrieb für Ihre/Ihren Lernende/n
Grundsätzlich kommen alle Ausbildungsbetriebe im französischen und schweizerischen Oberrheingebiet in Frage
- ein Filialbetrieb Ihres eigenen Lehrbetriebs
- ein Unternehmen im benachbarten Ausland, mit dem Sie allenfalls in Verbindung stehen bzw. treten möchten.
- liegt für das Unternehmen im Ausland noch keine Ausbildungsberechtigung vor, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit uns auf