Ein großer Schritt voraus

Steigern Sie mit einen Auslandspraktikum die Attraktivität der Dualen Ausbildung und Ihres Ausbildungsbetriebs

Ein Auslandspraktikum fördert Kompetenzen, die im Arbeitsalltag immer wichtiger werden. Sprachen werden praxisnah angewendet, die interkulturellen Kompetenzen werden gestärkt wie auch die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Auszubildenden. Betriebe, die Auslandspraktika ermöglichen, senden ein klares Signal: „Wir investieren in unsere Auszubildenden.“ Das motiviert und führt zur höheren Identifikation mit den Unternehmen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann dies das Arbeitgeberimage verbessern und Wettbewerbsvorteile bringen. Insbesondere gegenüber Abiturienten können Auslandspraktika die Attraktivität der Dualen Ausbildung unterstreichen. 

Ablauf des Auslandspraktikums mit dem Euregio-Zertifikat

So funktioniert es

  1. Der/die Auszubildende möchte ein Praktikum absolvieren: Überlegen Sie einen möglichen Zeitraum
  2. Gemeinsam mit der für den Beruf zuständigen Stelle (IHK, HWK, etc.) können Sie Ihre Auszubildenden bei der Suche nach einer Praktikumsstelle und ggf. einer Unterkunft unterstützen. Wenden Sie sich mit Ideen an Ihre zuständige Stelle.
  3. Schließen Sie eine Praktikumsvereinbarung mit Ihrem Auszubildenden und dem aufnehmenden Unternehmen. Dazu können Sie sich an folgender Vorlage orientieren.
  4. Sofern Sie in Vorleistung für die zusätzlichen entstandenen Kosten während des Auslandspraktikums getreten sind, stellen Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung
  5. Die Auszubildenden werten bitte einen Praktikumsbogen aus, der bei der zuständigen Stelle einzureichen ist
  6. Nachdem Ihr Auszubildender/Ihre Auszubildende das Auslandspraktikum beendet hat, erhalten Sie eine Betriebsurkunde, die ihr Unternehmen auszeichnet und Ihr grenzüberschreitendes Engagement hervorhebt

Praktikumsbetriebe:

Grundsätzlich kommen alle Ausbildungsbetriebe im französischen und schweizerischen Oberrheingebiet in Frage

  • Es kann sich um einen Filialbetrieb Ihres eigenen Unternehmens handeln
  • Es kann ein Unternehmen sein, mit dem Sie in Geschäftsverbindung stehen bzw. treten möchten

Rahmenbedingungen

  • Das Praktikum kann vier Wochen, zweimal zwei oder zweimal drei Wochen dauern.
  • Inhaltlich sollen Bezüge zum Ausbildungsberuf gegeben sein
  • Während des Auslandspraktikums wird die Ausbildungsvergütung weiterbezahlt, für zusätzliche Kosten gibt es eine Förderung in Höhe von 500€
  • Aller Versicherungen des Heimatlandes gelten weiter, da das Praktikum im Rahmen der Ausbildung und deren Vertrag vereinbart wird. Fragen Sie bitte dennoch bei Ihrer Versicherung nach
  • Während des Praktikums wird in der Regel die Berufsschule im Heimatland weiter besucht. In besonderen Fällen kann für wenige Tage eine Freistellung bei der zuständigen Berufsschule beantragt werden