Finanzielle Förderung

Die Finanzmittel für das Projekt Euregio-Zertifikat werden

  • für die deutschen Teilnehmer/innen vom Land Baden-Württemberg durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und durch die beteiligten Kammern bereitgestellt
  • für die deutschen Teilnehmer/innen vom Land Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • für die französischen Teilnehmer/innen von der Académie de Strasbourg
  • für die schweizerischen Teilnehmer/innen von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Jedes Land hat eigene Regeln für die Förderung der Auslandspraktika. Ein Merkblatt für die jeweiligen Förderbedingungen sind in folgender Auflistung zu finden. Die Förderrichtlinien für Frankreich und die Schweiz finden Sie auf den jeweiligen Webseiten. 

Finanzielle Förderung für Lernende aus der Schweiz (BS/BL)

Euregio-Praktikantinnen und -Praktikanten aus der Nordwestschweiz wird der Lohn durch den Lehrbetrieb weiterbezahlt.
Das vierwöchige Praktikum wird von der zuständigen kantonalen Stelle mit einer Pauschale von CHF 260.00 bis CHF 500.00 (nur bei Übernachtung im Gastland) gefördert.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular als PDF

Formulare und Vordrucke

Hier finden Sie eine Aufstellung der der ab Sommer 2025 gültigen Formulare und Dokumente für das  Euregio-Zertifikat  

Formulare für Lernende aus der Nordwestschweiz