Finanzielle Förderung
Die Finanzmittel für das Projekt Euregio-Zertifikat werden
- für die deutschen Teilnehmer/innen vom Land Baden-Württemberg durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und durch die beteiligten Kammern bereitgestellt
- für die deutschen Teilnehmer/innen vom Land Rheinland-Pfalz durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- für die französischen Teilnehmer/innen von der Académie de Strasbourg
- für die schweizerischen Teilnehmer/innen von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Jedes Land hat eigene Regeln für die Förderung der Auslandspraktika. Ein Merkblatt für die jeweiligen Förderbedingungen sind in folgender Auflistung zu finden. Die Förderrichtlinien für Frankreich und die Schweiz sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.
Finanzielle Förderung in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Alle Einzelheiten sind im Merkblatt Finanzielle Förderung deutsche Regionen zu finden.
Der Förderantrag besteht aus:
- Antrag auf Förderung
- Praktikumsvereinbarung
- Teilnahmebestätigung bzw. Praktikumsbestätigung für das Auslandspraktikum
- Praktikumsbewertung
Die ausgefüllten Dokumente müssen an die zuständige Stelle (zum Beispiel die IHK Karlsruhe) gesendet werden.

