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Schritt für Schritt

zum Auslandspraktikum in der Oberrheinregion: Euregio-Zertifikat für Lernende oder Berufsschüler/-innen

 

Informationen für Unternehmen

Die zunehmende Globalisierung stellt an Ihr Unternehmen neue Anforderungen.

Sie benötigen Fachkräfte, die mobil und flexibel sind und neben der fachlichen Qualifikation über interkulturelle Kompetenzen verfügen.

Auslandaufenthalte während der Lehre sind der beste Weg, diese Kompetenzen zu erwerben. Machen Sie mit!

 

Interkulturelle Kompetenzen durch das „Euregio-Zertifikat“

In der trinationalen Metropolregion Oberrhein gibt es traditionell besonders enge Verflechtungen unter den Betrieben und Ausbildungseinrichtungen.

Um die damit verbundenen Chancen zum Wohl der Unternehmen und Auszubildenden besser zu nutzen, wurde das Mobilitätsprojekt „Euregio-Zertifikat für Auszubildende und Berufsschüler“ ins Leben gerufen.

Das Projekt vermittelt und fördert mindestens vierwöchige Lernaufenthalte von Jugendlichen in der Erstausbildung ins benachbarte Ausland.

 

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Im Wettbewerb um die „Besten“ steigt Ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb

Durch das Projekt werden gute Lernende „belohnt“

Die Bindung an Ihr Unternehmen wird gestärkt

Motivationssteigerung in der Ausbildung

Der „Blick über den Tellerrand“ macht Ihre Lernenden mobiler und flexibler

Fast nebenher intensivieren Sie Ihre Kontakte zu benachbarten Betrieben oder Filialen im Ausland

Sie erhalten neue Impulse aus einem anderen Arbeitsumfeld

 

Welche Unternehmen kommen als Praktikumsbetrieb in Frage?

Grundsätzlich alle Ausbildungsbetriebe im deutschen und französischen Oberrheingebiet (siehe Karte).

Z. B. ein Filialbetrieb Ihres eigenen Unternehmens. Oder Sie wählen ein Unternehmen im benachbarten Ausland, mit dem Sie in Geschäftsverbindung stehen bzw. treten möchten.

Liegt für das Unternehmen im Ausland noch keine Ausbildungsberechtigung vor, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit den Ausbildungsberatern der zuständigen Stelle auf (s. Liste). 

In Einzelfällen können Ihnen auch die zuständigen Stellen bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb im Ausland behilflich sein.

 

Die Urkunde „Euregio-Zertifikat“

Als „Sahnehäubchen“ bekommen alle Absolventen im Rahmen einer trinationalen Feierstunde im Europapark Rust eine Urkunde überreicht (bitte hinterlegen). Voraussetzung ist die bestandene Abschlussprüfung im gewählten Ausbildungsberuf.

Auch Unternehmen gehen nicht leer aus. Sie erhalten bei der ersten Teilnahme eine Betriebsurkunde und dokumentieren auf diese Weise Ihre besonderen Verdienste in der grenzüberschreitenden dualen Berufsbildung.

 

Inhalt und Dauer des Praktikums

Das Praktikum muss mindestens vier Wochen dauern. Inhaltlich sollen Bezüge zum Ausbildungsberuf gegeben oder sogar vereinbart werden.

Die Azubis erstellen einen Praktikumsbericht, der nach dem Praktikum beim Lehrbetrieb, beim Praktikumsbetrieb und bei der zuständigen Stelle einzureichen ist.

 

Finanzierung

Während des Auslandspraktikums wird der im Lehrvertrag ausgewiesene Lohn weiter bezahlt. Eine zusätzliche Förderung ist möglich.

 

Berufsschule

Während des Praktikums wird in der Regel die Berufsfachschule im Heimatland weiter besucht. In besonderen Fällen kann für wenige Tage eine Freistellung bei der zuständigen Berufsschule beantragt werden. Beziehen Sie bei Ihrer Planung die Berufsschulferien mit ein!

 

Auswärtige Unterbringung

Falls die Lernenden nicht täglich nach Hause fahren können, sollte die Unterbringung über den aufnehmenden Betrieb organisiert werden. Auch die zuständigen Stellen bieten Unterstützung.

 

Hinweise zum Versicherungsschutz

Aller Versicherungen aus dem Heimatland gelten weiter, da das Praktikum im Rahmen des Lehrvertrages vereinbart wird. Dennoch sollten Sie sich vorab von Ihrer Versicherungsgesellschaft beraten lassen, ob besondere Risiken separat abzusichern sind (siehe Antragsformular zum Praktikum).

 

Wir sind dabei! – Was ist zu tun?

Melden Sie die ausgewählten Lernenden und die beteiligten Betriebe im Ausland unter Angabe der Praktikumsdauer an die zuständige Stelle.

Antworten auf häufig gestellte Fragen hier.

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