FAQ Unternehmen
Eine Zusatzqualifikation für Auszubildende, Lernende und Berufsschüler. Im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren sie ein in der Regel vierwöchiges Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb im benachbarten Ausland.
Ausbildungsbetriebe in fast allen Teilen der Metropolregion Oberrhein, d.h. in den Regionen Mittlerer Oberrhein, Südlicher Oberrhein, den Landkreisen Lörrach und Waldshut sowie der gesamten Pfalz in Deutschland, dem Elsass (Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin) in Frankreich und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der Schweiz. (siehe Karte)
Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Betrieb im Gastland müssen die Ausbildungsberechtigung besitzen. Die Ausbildungsberater der zuständigen Stelle beraten Sie dazu gerne.
Das Praktikum ist rechtzeitig bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Praktikanten benötigen Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes.
Im Wettbewerb um die „Besten“ steigt Ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.
Mit der Teilnahme am Projekt werden engagierte Auszubildende „belohnt“.
Die Bindung an Ihr Unternehmen wird gestärkt.
Die Motivation der Auszubildenden steigt.
Der „Blick über den Tellerrand“ macht Ihre Auszubildenden/Lernenden mobiler und flexibler.
Fast nebenher intensivieren Sie Ihre Kontakte zu Betrieben oder Filialen im Ausland.
Grundsätzlich kommen alle Ausbildungsbetriebe in den Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin in Frankreich sowie den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der Schweiz in Betracht.
Es kann ein Filialbetrieb Ihres eigenen Unternehmens sein. Oder Sie wählen ein Unternehmen, mit dem Sie in Geschäftsverbindung stehen bzw. treten möchten.
In Einzelfällen können Ihnen die zuständigen Stellen bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb im Ausland behilflich sein.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Ausbildungsberater der zuständigen Stelle auf.
Während des Praktikums besuchen die Auszubildenden in der Regel weiter die Berufsschule im Heimatland. In besonderen Fällen kann eine Freistellung für wenige Tage bei der zuständigen Berufsschule beantragt werden. Beziehen Sie bei Ihrer Planung die Berufsschulferien mit ein!
Idealerweise unterstützt der aufnehmende Betrieb die Praktikantin/ den Praktikanten bei der Suche oder sorgt sogar für eine Unterkunft. Die zuständigen Berufsbildungsstellen stehen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite.
Während des Auslandspraktikums zahlt der Ausbildungsbetrieb weiterhin die Ausbildungsvergütung. In Härtefällen ist eine zusätzliche Förderung möglich.
Alle Versicherungen aus dem Heimatland gelten weiter, da das Praktikum im Rahmen des Ausbildungsvertrages vereinbart wird. Dennoch sollten Sie sich vorab von Ihrer Versicherungsgesellschaft beraten lassen, ob besondere Risiken separat abzusichern sind.
Praktikumsbestätigung, Praktikumsbewertung und ggf. der Förderantrag
Ja, die Mindestdauer beträgt dann jeweils drei Wochen pro Gastland. Für jedes Praktikum ist ein eigener Antrag bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Das Euregio-Zertifikat wird bei einer Feier verliehen, zu der die zuständigen Stellen einladen. In besonderen Fällen kann die Urkunde auch zugesandt oder im Betrieb übergeben werden.
Alle Ausbildungsbetriebe, die erstmals mitwirken. Die Verleihung erfolgt bei einer Verleihfeier, die meist im Herbst stattfindet. Alternativ überreicht die zuständige Stelle die Urkunde vor Ort in Ihrem Betrieb. Ein separater Pressetermin am Standort des Unternehmens kann organisiert werden.
Sie können sich an die Projektkoordinatorin wenden:
Stephanie Stark
Regierungspräsidium Karlsruhe
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa
Markgrafenstraße 46
76133 Karlsruhe
Telefon +49 (0) 721 928 7428
stephanie.stark@rpk.bwl.de
Im Expertenausschuss Berufsbildung der Oberrheinkonferenz arbeiten Vertreter aller zuständigen Berufsbildungsstellen der drei Länder am Oberrhein zusammen (www.oberrheinkonferenz.de).