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Seit dem 1. Februar 2020 gibt es die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Bonn. Sie ist als erste Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte gedacht, die in Deutschland eine Beschäftigung suchen. Sie berät die Interessierten über die Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit und sie informiert die Antragstellenden über den aktuellen Stand ihres Anerkennungsverfahrens.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der ZSBA ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das am 1. März in Kraft trat und die Möglichkeit der Erwerbsmigration erweitert. Als Modellprojekt arbeitet die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung vorläufig befristet bis 31. Dezember 2023. Finanziert wird sie in dieser Zeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Beim Anerkennungsverfahren werden der berufliche Abschluss und das jeweilige Tätigkeitsfeld der Antragstellenden mit einem Referenzberuf abgeglichen. Die Anerkennung selbst erfolgt dann nicht durch die ZSBA in Bonn, sondern durch die zuständigen Stellen (insbesondere Kammern) in den Ländern. Alle Antragstellenden müssen vor der Einreise die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen.
Fachkräfte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Deutschland arbeiten wollen, können die Anerkennung beantragen. Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung notwendig, bei nicht-reglementierten Berufen ist sie vorteilhaft, aber nicht notwendig, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können.
Zuständige Stellen
Für die Anerkennung sind verschiedene Stellen zuständig. Entscheidend ist der Bereich, zu dem der deutsche Referenz-Beruf gehört. Die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle, Beratungsangebote und viele Informationen findet man unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Unterlagen
Je nach Beruf können hinzukommen:
In der Regel müssen die Unterlagen in beglaubigter deutscher Übersetzung ein gereicht werden.
Prüfverfahren
Inhalte, Dauer und Niveau der ausländischen Ausbildung und der deutschen Referenz-Ausbildung werden anhand der Unterlagen verglichen. Es können aber auch andere Methoden oder Informationsquellen genutzt werden, um die Gleichwertigkeit feststellen zu können. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Ergebnisse
Bei teilweiser Gleichwertigkeit werden die Unterschiede genau aufgelistet. Defizite können in manchen Fällen durch eine Anpassungsqualifikation ausgeglichen werden. Die vollständige Gleichwertigkeit wird dann in einem Folgeantrag beantragt.